Das Wesen der ambulanten Pflege besteht aus zwei Säulen, der sogenannten Häuslichen Krankenpflege die jedem Krankenversicherten nach dem Sozialgesetzbuch V zusteht und die
ein Arzt verordnet.
Hierzu gehören Leistungen, wie z.B.: Verband-
wechsel, Injektionen, Medikamentengabe etc.
Die zweite Säule bilden die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetz-
buch XI, d.h. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie z.B. der Hilfestellung bei der Körperpflege, Mobilisation, Hauswirtschaft etc.
Als Vertragspartner aller Kassen und des Sozialhilfeträgers, stehen wir Ihnen für die komplette ambulante Pflege zur Verfügung.